Dokument noch im Aufbau – keine finale Version, Text kann Platzhalter enthalten.

Internat Solling Deutsch · English
← zum Portal

Ordnung für die Nutzung der Informationstechnik, digitaler Dienste und Medien

Internat Solling – verbindlich für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeitende, Gäste und Dienstleister

Kurztitel: IT- und Medienordnung Internat Solling

Herausgeber: Internat Solling, Einbecker Straße 1, 37603 Holzminden, vertreten durch die Schulleitung

Fassung: 1.0  |  Stand: 1. August 2026  |  Gültig ab: Schuljahr 2026/2027

Beschlossen durch: Schulleitung und Wirtschaftsleitung am 1. August 2026

Beteiligt: Datenschutzbeauftragter dl-DATEN GmbH, Herr Herbert Werner, am 1. August 2026

Ersetzt: Nutzungsbedingungen für die bereitgestellte EDV-Infrastruktur und die Geräte der Schüler des Internat Solling sowie die Mediennutzungsvereinbarung (Anlage 6B, Stand August 2023)

Ändert mittelbar: Heimordnung (Anlage 6A) Nummer 05 – der dortige Verweis auf die Mediennutzungsvereinbarung ist auf diese Ordnung umzustellen

Verantwortlich für den Inhalt: IT-Abteilung, support@internatsolling.de, Telefon 05531 1287-800

Teil A – Allgemeine Regelungen für alle Nutzerinnen und Nutzer

Teil A gilt für jede Person, die IT-Systeme, Netze, Endgeräte oder digitale Dienste des Internats Solling nutzt. Die Teile B bis D ergänzen ihn gruppenbezogen. Bei Widersprüchen geht die speziellere Regelung des jeweiligen Teils vor.

A.1 Geltungsbereich, Zweck und Verbindlichkeit

  1. Sachlicher Geltungsbereich. Diese Ordnung gilt für alle vom Internat Solling bereitgestellten oder verwalteten IT-Systeme und Dienste. Dazu zählen kabelgebundene und drahtlose Netze, Benutzerkonten, E-Mail- und Kollaborationsdienste, das Schulverwaltungssystem, Lernplattformen, Druck- und Kopiersysteme, arbeitsplatzgebundene Rechner, mobile Endgeräte, Server, Speicherdienste sowie sämtliche darüber erreichbaren internen und externen Angebote.
  2. Persönlicher Geltungsbereich. Erfasst sind Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische und nichtpädagogische Mitarbeitende, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Honorar- und Ehrenamtskräfte, Gäste sowie Beschäftigte externer Dienstleister.
  3. Räumlicher Geltungsbereich. Die Ordnung gilt auf dem gesamten Gelände des Internats Solling einschließlich der Kams und Wohnbereiche sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Geländes. Bei Nutzung schulischer Dienste von außerhalb (Fernzugriff, mobile Nutzung, Homeoffice) gilt sie unabhängig vom Aufenthaltsort.
  4. Altersstufen. Wo diese Ordnung nach Altersstufen unterscheidet, gelten die im Internat Solling gebräuchlichen Bezeichnungen: Schützen für die Jahrgänge 5 bis 7, Scholaren für die Jahrgänge 8 bis 10, Magister für die Jahrgänge 11 bis 13.
  5. Zweck. Die Ordnung sichert einen geordneten, sicheren und rechtskonformen Betrieb der Informationstechnik, schützt die Rechte aller Beteiligten, insbesondere den Jugendschutz und den Schutz personenbezogener Daten, und schafft Klarheit über Rechte und Pflichten.
  6. Verbindlichkeit. Die Ordnung wird durch Unterzeichnung des zutreffenden Teils anerkannt. Ohne unterzeichnete Anerkennung wird kein Benutzerkonto freigeschaltet. Für Gäste, die lediglich den Gästezugang nutzen, tritt an die Stelle der Unterzeichnung der Hinweis nach Anlage E.4.
  7. Verhältnis zu anderen Regelungen. Ergänzend gelten die Heimordnung (Anlage 6A), der Schul- und Internatsvertrag, Arbeitsverträge, Dienstanweisungen, das Datenschutzkonzept, das Kommunikationskonzept sowie das Digitale Nutzungskonzept des Internats Solling in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ausgangs- und Zubettgehzeiten sowie die Ruhezeiten in der Arbeitsstunde und nach 22:00 Uhr, für Schützen nach 21:00 Uhr, richten sich nach der Heimordnung; die daran anknüpfenden technischen Sperrzeiten regelt Anlage E.6.
  8. Änderungen. Änderungen werden in geeigneter Form bekannt gegeben. Sie treten frühestens einen Monat nach Bekanntgabe in Kraft, soweit sie die Rechte und Pflichten der Nutzerinnen und Nutzer betreffen. Änderungen, die über redaktionelle Anpassungen und die Aktualisierung der Anlagen E.6 und E.7 hinausgehen, werden nur wirksam, wenn sie unter Berücksichtigung der Interessen der Betroffenen zumutbar sind; die Anerkennung wird in diesem Fall erneut eingeholt.

A.2 Benutzerkonten und Zugangsdaten

  1. Persönliches Konto. Jede berechtigte Person erhält für die Dauer ihrer Zugehörigkeit ein persönliches Benutzerkonto. Es ist nicht übertragbar.
  2. Verantwortlichkeit. Für alle unter einem Konto vorgenommenen Handlungen ist die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber verantwortlich. Wer Zugangsdaten weitergibt, ist für die daraus entstehenden Folgen verantwortlich; die Haftung richtet sich nach Abschnitt A.14.
  3. Geheimhaltung. Zugangsdaten sind geheim zu halten. Sie dürfen an niemanden weitergegeben werden. Die EDV-Abteilung und die Schulleitung fragen Kennwörter nicht ab; eine solche Aufforderung ist ein Anzeichen für einen Betrugsversuch und zu melden.
  4. Fremde Konten. Die Anmeldung mit fremden Zugangsdaten ist untersagt, auch mit Zustimmung der berechtigten Person. Das gilt für Konten von Mitschülerinnen, Mitschülern, Lehrkräften und Mitarbeitenden gleichermaßen.
  5. Identitätsverwaltung. Die Konten werden zentral über das Verzeichnis der Einrichtung (Azure Active Directory) verwaltet und ermöglichen die einmalige Anmeldung an den angebundenen Diensten. Die pädagogisch-organisatorischen Rollen und Rechte werden in All4Schools geführt.
  6. Kennwortanforderungen. Kennwörter haben mindestens zwölf Zeichen. Ein turnusmäßiger Wechsel wird nicht verlangt; das Kennwort ist zu ändern, sobald der Verdacht besteht, dass es Dritten bekannt geworden ist. Kennwörter dürfen nicht für private Dienste wiederverwendet werden. Ein Zurücksetzen erfolgt über die IT-Abteilung.
  7. Mehr-Faktor-Authentifizierung. Für Schulleitung, Verwaltung und IT-Abteilung ist die Anmeldung mit einem zweiten Faktor verpflichtend; zugelassen sind die Microsoft-Authenticator-App und die Bestätigung per SMS. Für die übrigen Gruppen erfolgt die Einführung schrittweise nach Vorgabe der IT-Abteilung. Der zweite Faktor ist wie ein Kennwort zu schützen; Bestätigungsanfragen, die nicht selbst ausgelöst wurden, sind abzulehnen und zu melden.
  8. Verlust und Kompromittierung. Der Verdacht, dass Zugangsdaten Dritten bekannt geworden sind, ist unverzüglich der IT-Abteilung zu melden, bei Schülerinnen und Schülern zusätzlich der Kamleitung. Das Kennwort ist sofort zu ändern.
  9. Sperrung, Deaktivierung, Löschung. Mit dem Ausscheiden wird das Konto deaktiviert. Die Deaktivierung erfolgt zum letzten Schul- oder Arbeitstag, die endgültige Löschung der Kontoinhalte 30 Tage danach. Innerhalb dieser Frist besteht keine Garantie auf Zugriff. Die Sicherung eigener Daten obliegt der ausscheidenden Person und ist vor dem Ausscheiden vorzunehmen. Gesetzliche und vertragliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt, insbesondere die Archivierung dienstlicher E-Mail-Kommunikation.
  10. Teams, Kanäle und Gruppen. Klassen-, Kurs- und Wohngruppenteams werden zentral durch die IT-Abteilung eingerichtet. Schülerinnen und Schüler erstellen keine Teams. Die Archivierung und Löschung richtet sich nach dem Lebenszyklus der Anlage E.7.
  11. Sammelkonten. Funktions- und Sammelkonten werden nur eingerichtet, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, und einer verantwortlichen Person zugeordnet.

A.3 Netzzugang, Filterung und Protokollierung

  1. Bereitstellung. Das Internat Solling stellt Netzzugänge nach Maßgabe der technischen und organisatorischen Möglichkeiten bereit. Ein Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit, auf eine bestimmte Bandbreite oder auf Erreichbarkeit einzelner Dienste besteht nicht.
  2. Ein Zugang, getrennte Netzbereiche. Das Internat Solling betreibt ein drahtloses Netz für alle Nutzergruppen. Die Anmeldung erfolgt mit den persönlichen Zugangsdaten. Anhand des Kontos wird das Gerät automatisch demjenigen Netzbereich zugewiesen, der für die jeweilige Gruppe vorgesehen ist; Verwaltung, pädagogischer Bereich, Schülerbereich und Gäste sind auf diesem Weg voneinander getrennt. Ein Wechsel in einen anderen Netzbereich ist nicht möglich und darf nicht versucht werden. Aus der Anmeldung ergibt sich zugleich, welche Filter-, Zeit- und Bandbreitenregeln nach Anlage E.6 gelten.
  3. Geräteregistrierung als Zugangsvoraussetzung. Über die persönliche Anmeldung hinaus setzt der Zugang voraus, dass das Gerät in der Geräteverwaltung registriert ist. Nicht registrierte Geräte erhalten keinen Zugang. Für Gäste gilt Abschnitt D.1.
  4. Inhaltsfilter. Der Zugang unterliegt einer zentralen Inhaltsfilterung über die Firewall der Einrichtung. Sie dient dem Jugendschutz, der Einhaltung rechtlicher Vorgaben und der Betriebssicherheit. Für Minderjährige greifen altersabhängig unterschiedlich strenge Filterprofile nach Anlage E.6. Das Internat behält sich vor, den Zugang zu einzelnen Seiten und Diensten jederzeit einzuschränken. Ein vollständiger Schutz vor unerwünschten Inhalten ist technisch nicht erreichbar; die Filterung ersetzt weder Aufsicht noch eigene Verantwortung.
  5. Orts- und zeitabhängige Profile. Auf verwalteten Geräten werden abhängig von Ort und Uhrzeit unterschiedliche Profile aktiviert (Unterricht, Internat, Freizeit, Prüfung). Die Erkennung erfolgt über die Netzumgebung und über Sender in den Unterrichtsräumen. Welche Profile bestehen und was sie bewirken, ergibt sich aus Anlage E.6. Die Profilwechsel werden protokolliert; ein Bewegungsprofil wird daraus nicht erstellt und ist technisch nicht vorgesehen.
  6. Umgehungsverbot. Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, Filterung, Firewall, Protokollierung, Profilsteuerung oder Zugangsbeschränkungen zu umgehen, sind untersagt. Dazu zählen insbesondere Proxydienste, VPN-Verbindungen zu diesem Zweck, alternative DNS-Konfigurationen, Tunnelverfahren, Anonymisierungsnetze, das Aufspannen eigener Zugangspunkte, die Freigabe der Mobilfunkverbindung an andere Geräte sowie Zweitgeräte, die zur Umgehung dieser Ordnung mitgeführt werden. Umgehungsversuche werden von der Firewall erkannt und automatisch protokolliert. Dienstlich veranlasste VPN-Verbindungen nach Teil C bleiben zulässig.
  7. Bandbreite und Zeitkontingente. Für Streaming, soziale Netzwerke und Spiele gelten altersabhängige Zeitfenster und Zeitkontingente nach Anlage E.6. Die für den Unterricht erforderlichen Dienste werden bevorzugt behandelt. Bei auffällig hohem Datenaufkommen prüft die IT-Abteilung die Ursache und kann die Bandbreite des betreffenden Zugangs begrenzen.
  8. Eigene Netze und Geräte. Der Aufbau eigener Funknetze, Hotspots, Router, Switches, Repeater oder Kabelverbindungen ist untersagt. Netzwerkkabel und Stecker vorhandener Installationen dürfen nicht gezogen, Geräte nicht eigenmächtig aus- oder eingeschaltet oder neu gestartet werden. Verbindungen über Peer-to-Peer- und Filesharing-Dienste sind untersagt.
  9. Protokollierung. Die Nutzung der Netze und Systeme wird protokolliert. Zweck ist ausschließlich die Sicherstellung des Betriebs, die Erkennung und Behebung von Störungen, die IT-Sicherheit sowie die Aufklärung von Verstößen gegen diese Ordnung oder gegen geltendes Recht.
  10. Speicherdauer. Es gelten folgende Fristen:
    DatenartSpeicherdauer
    Verbindungs- und Proxyprotokolle mit Zuordnung Person zu aufgerufenem Ziel7 Tage
    Sicherheitsprotokolle (Firewall, Anmeldung, Schadsoftware, erkannte Umgehungsversuche), getrennt gespeichert und streng zweckgebunden30 Tage
    Protokolle der Geräteverwaltung, insbesondere Profilwechsel und Konfigurationsänderungen30 Tage
    Zeit- und Volumenzähler ohne Inhaltsbezuglaufender Monat und Folgemonat
    Zugriffsprotokolle externer Dienstleister auf Systeme mit personenbezogenen Daten2 Jahre
    Protokolle zu einem konkreten dokumentierten Vorfallbis zum Abschluss der Bearbeitung, längstens 6 Monate
    Änderungsprotokolle in den Fachverfahren (All4Schools, SharePoint)nach der Aufbewahrungsfrist des jeweiligen Datensatzes
    Anwendungs- und Fehlerprotokolle des ISL Portals30 Tage
    Zugriffsprotokoll des ISL Portals mit Konto, Aktion, Zeitpunkt und IP-Adresse90 Tage
    WLAN-Sitzungshistorie30 Tage
    Aggregierte WLAN-Kategoriestatistik ohne Personenbezug90 Tage
    Datensicherungen des Portals30 Tage
    Zentraler Papierkorb bis zur endgültigen Löschung30 Tage
    Nach Ablauf werden die Daten automatisiert gelöscht. In Datensicherungen können Protokolldaten über diese Fristen hinaus enthalten sein; sie werden mit dem Ablauf des jeweiligen Sicherungszyklus überschrieben. Eine gesonderte Löschung innerhalb bestehender Sicherungen erfolgt nicht.
  11. Auswertung. Eine Auswertung erfolgt zunächst ohne Personenbezug. Eine personenbezogene Auswertung ist nur zulässig bei einem konkreten, dokumentierten Verdacht auf einen erheblichen Verstoß, auf Anordnung der Schulleitung, unter Beteiligung des Datenschutzbeauftragten und nach dem Vier-Augen-Prinzip. Der Vorgang wird schriftlich dokumentiert. Bei Beschäftigten wird der Betriebsrat nach Maßgabe seiner Beteiligungsrechte einbezogen.
  12. Keine Leistungskontrolle. Protokolldaten werden nicht zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle von Beschäftigten und nicht zur allgemeinen Bewertung von Schülerinnen und Schülern ausgewertet.
  13. Geräteregistrierung. Geräte werden in der Geräteverwaltung registriert und der nutzenden Person zugeordnet. Der Austausch, das Verleihen oder die Entwendung von Geräten zur Nutzung fremder Kontingente ist untersagt. Die Zahl der zulässigen Geräte ergibt sich aus Anlage E.6.

A.4 Zugelassene Kommunikationswege

  1. Zugelassene Kanäle. Für schulische, internatliche und dienstliche Kommunikation sind ausschließlich zugelassen: Welcher Kanal für welchen Anlass zu verwenden ist, ergibt sich aus der Zuordnungstabelle des Kommunikationskonzepts. Derselbe Sachverhalt wird nicht parallel über mehrere Kanäle kommuniziert.
  2. Nicht zugelassene Kanäle. Für schulische, internatliche und dienstliche Kommunikation dürfen nicht genutzt werden: WhatsApp, Facebook Messenger, Instagram, Snapchat, TikTok, Telegram, Discord und vergleichbare Dienste sowie private E-Mail-Postfächer und private Mobilfunknummern.
  3. Begründung. Mit den Anbietern dieser Dienste bestehen keine Verträge zur Auftragsverarbeitung; das Internat Solling könnte seinen Pflichten als verantwortliche Stelle dort nicht nachkommen. Ein Teil dieser Dienste gleicht das Adressbuch des Geräts mit dem Anbieter ab, ohne dass die betroffenen Kontakte eingewilligt haben; bei WhatsApp geschieht dies bereits bei der Einrichtung. Die Anbieter verarbeiten Daten teilweise außerhalb der Europäischen Union. Vor allem aber ist die Nutzung für die Aufgabenerfüllung nicht erforderlich, weil gleichwertige zugelassene Kanäle bereitstehen; damit fehlt es an einer tragfähigen Rechtsgrundlage nach Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hält die Nutzung von WhatsApp zur dienstlichen Kommunikation zwischen Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern für unzulässig (Merkblatt vom 3. September 2018).
  4. Reichweite. Das Verbot gilt für die dienstliche und schulische Kommunikation. Die private Kommunikation von Schülerinnen und Schülern untereinander in ihrer Freizeit ist davon nicht erfasst; niemand ist jedoch verpflichtet, über einen nicht zugelassenen Dienst erreichbar zu sein, und niemand darf zur Teilnahme an einer solchen Gruppe gedrängt werden.
  5. Keine offiziellen Gruppen. Klassen-, Kurs-, Kam- und Arbeitsgruppen werden nicht über nicht zugelassene Dienste geführt. Bestehende Gruppen dieser Art werden bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres nach Inkrafttreten dieser Ordnung aufgelöst. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Ersatzkanal zuvor eingerichtet und den Beteiligten erläutert wurde. Informationen mit schulischer oder internatlicher Verbindlichkeit werden ausschließlich über zugelassene Kanäle verteilt. Wer einen nicht zugelassenen Kanal nutzt, kann sich nicht darauf berufen, eine Information nicht erhalten zu haben.
  6. Kommunikationszeiten. Verbindliche Kommunikation findet montags bis freitags zwischen 07:00 und 20:00 Uhr statt. Außerhalb dieser Zeiten sowie an Wochenenden, Feier- und Ferientagen werden keine Anfragen an Lehrkräfte, Mitarbeitende oder Schülerinnen und Schüler gerichtet, soweit es sich nicht um dringende oder organisatorisch notwendige Anliegen handelt. Eine Verpflichtung zur Erreichbarkeit außerhalb der vereinbarten Dienstzeiten besteht nicht. Informationen, die für den nächsten Schultag erheblich sind, werden bis zum Beginn der Arbeitsstunde um 17:15 Uhr bereitgestellt.
  7. Abruf. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler rufen die zugelassenen Kanäle an Schultagen mindestens einmal täglich bis zum Ende der Arbeitsstunde ab.
  8. Notfälle. Bei Gefahr für Leib und Leben ist zuerst der Notruf 112 zu wählen. Anschließend werden die Internatsleitung oder die Schulleitung über die Rufbereitschaft der Kam informiert, bei betrieblichen Notlagen die Wirtschaftsleitung. Bei technischen Notfällen außerhalb der Servicezeiten besteht eine mobile Erreichbarkeit der IT-Abteilung. Die jeweils aktuellen Rufnummern ergeben sich aus der digitalen Kontakt- und Zuständigkeitsliste. Ein Notfall rechtfertigt die Nutzung jedes verfügbaren Kanals; der Vorgang ist anschließend über einen zugelassenen Kanal zu dokumentieren.
  9. Ausfall zugelassener Kanäle. Fällt ein Kanal aus, gelten die Ersatzwege des Kommunikationskonzepts: bei Ausfall von Teams die Telefonanlage oder die dienstliche E-Mail, bei Ausfall des Schulverwaltungssystems die dienstliche E-Mail, bei Ausfall der Telefonanlage Teams oder die dienstliche E-Mail. Der Ausfall eines Kanals rechtfertigt nicht den Rückgriff auf einen nicht zugelassenen Dienst.
  10. Eltern. Erziehungsberechtigte erreichen die Schule über die zugelassenen Kanäle. Wenden sie sich über einen anderen Weg an eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter, wird die Kommunikation auf einen zugelassenen Kanal überführt.

A.5 Digitales Miteinander: Netiquette, Ausgrenzung, Cybermobbing

  1. Grundsatz. Der Umgang in digitalen Räumen folgt denselben Maßstäben wie der Umgang von Angesicht zu Angesicht. Respekt, Sachlichkeit und Rücksicht gelten unabhängig davon, ob eine Äußerung in einem Chat, einer Konferenz, einer E-Mail oder in einem sozialen Netzwerk fällt.
  2. Netiquette. Erwartet wird: Nachrichten mit Anrede und in verständlicher Sprache; keine Beleidigungen, Herabsetzungen, Drohungen oder Bloßstellungen; keine Weiterleitung fremder Nachrichten ohne Zustimmung; keine Kettennachrichten und keine unnötigen Massenverteiler; Zurückhaltung bei Ironie, die schriftlich häufig missverstanden wird; keine Kommunikation in großer Erregung.
  3. Verbotene Verhaltensweisen. Untersagt sind insbesondere: das gezielte, wiederholte Herabsetzen oder Ausgrenzen einzelner Personen; das Anlegen von Gruppen, Profilen, Listen oder Inhalten, die eine Person lächerlich machen; das Verbreiten von Gerüchten, bloßstellenden Inhalten oder heimlich angefertigten Aufnahmen; das Auffordern Dritter zur Beteiligung daran; das Erstellen gefälschter Profile im Namen anderer; das Erzeugen, Speichern und Verbreiten von mit technischen Mitteln erzeugten oder veränderten Darstellungen realer Personen, insbesondere sexualisierter Darstellungen.
  4. Meldung. Wer von Cybermobbing betroffen ist oder es beobachtet, kann sich an jede der folgenden Stellen wenden; die Reihenfolge ist eine Empfehlung, keine Vorgabe:
    1. die Kamleitung als nächste Bezugsperson im Wohnbereich,
    2. die Beratungslehrkraft oder die Schulsozialarbeit,
    3. die Vertrauensperson nach dem Gewaltschutzkonzept, insbesondere wenn Erwachsene beteiligt sind,
    4. die Schulleitung oder die Internatsleitung.
    Wer sich nicht persönlich melden möchte, kann den anonymen Meldekanal des ISL Portals nutzen. Er erhebt weder Anmeldedaten noch IP-Adresse und lässt keinen Rückschluss auf die meldende Person zu; eine Rückfrage ist dann allerdings nicht möglich. Schwerwiegende oder wiederholte Vorfälle werden dem Internet-Sicherheitsteam vorgelegt. Meldungen werden vertraulich behandelt. Wer eine Meldung macht, hat dadurch keine Nachteile zu befürchten. Eine Meldepflicht für Beobachtende wird nicht begründet; von allen wird jedoch erwartet, Vorfälle anzusprechen oder zu melden. Für Mitarbeitende folgt die Meldepflicht aus ihrer Fürsorge- und Aufsichtspflicht.
  5. Beweissicherung. Betroffene sollen Inhalte durch Bildschirmfotos sichern, bevor sie gelöscht werden, und sie der zuständigen Stelle übergeben. Eine Weiterverbreitung zu anderen Zwecken ist untersagt. Ausgenommen sind Inhalte mit sexualisierten Darstellungen Minderjähriger: Sie dürfen weder gesichert noch kopiert noch weitergeleitet werden, weil bereits das Speichern strafbar sein kann. Solche Inhalte werden ausschließlich gemeldet; die weitere Sicherung übernimmt die zuständige Stelle.
  6. Vorgehen der Einrichtung. Meldungen werden nach dem festgelegten Verfahren bearbeitet: Schutz der betroffenen Person, Sachverhaltsklärung, Gespräch mit den Beteiligten, Einbeziehung der Erziehungsberechtigten, Maßnahmen nach Abschnitt A.15, gegebenenfalls Strafanzeige. Bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung gilt das Gewaltschutzkonzept der Einrichtung nach § 45 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 SGB VIII; das Verfahren richtet sich nach § 8a SGB VIII. Die Namen der Vertrauensperson und der insoweit erfahrenen Fachkraft werden durch Aushang und in der Kontakt- und Zuständigkeitsliste bekannt gegeben.
  7. Strafrechtlicher Hinweis. Cybermobbing kann Straftatbestände erfüllen, unter anderem Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB), Nachstellung (§ 238 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB), die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB), die Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen (§ 184k StGB) und die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB). Das Erzeugen, Speichern oder Verbreiten sexualisierter Darstellungen Minderjähriger, auch computererzeugter, ist nach § 184b StGB ein Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bedroht; das gilt auch, wenn Beteiligte selbst minderjährig sind.

A.6 Bild-, Ton- und Videoaufnahmen

  1. Grundsatz. Aufnahmen von Personen dürfen nur mit deren Einwilligung angefertigt werden. Für die Veröffentlichung oder Weitergabe ist stets eine gesonderte Einwilligung erforderlich; die Erlaubnis zur Aufnahme umfasst nicht die Erlaubnis zur Verbreitung.
  2. Absolute Aufnahmeverbote. In folgenden Bereichen sind Bild-, Ton- und Videoaufnahmen ausnahmslos untersagt, auch von sich selbst, wenn andere Personen erfasst werden können: In Speisesaal, Aufenthalts- und Gemeinschaftsräumen sind Aufnahmen zulässig, wenn alle erkennbar erfassten Personen zustimmen. Für eine Veröffentlichung oder Weitergabe gilt Nummer 1 uneingeschränkt.
  3. Unterricht und Veranstaltungen. Aufnahmen im Unterricht sind nur mit Zustimmung der Lehrkraft und aller erfassten Personen zulässig. Die Aufzeichnung von Videokonferenzen ist untersagt, sofern sie nicht ausdrücklich angekündigt und von allen Teilnehmenden gestattet wurde. Bei Veranstaltungen wird auf Aufnahmen durch die Einrichtung im Vorfeld hingewiesen.
  4. Heimliche Aufnahmen und Strafbarkeit. Das heimliche Anfertigen von Aufnahmen ist nach dieser Ordnung untersagt und kann darüber hinaus strafbar sein: Lehrkräfte und Mitarbeitende sind keine Personen der Zeitgeschichte; Aufnahmen von ihnen sind ohne ihre Einwilligung unzulässig.
  5. Einwilligung Minderjähriger. Für Aufnahmen und Veröffentlichungen durch die Einrichtung gilt: bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres willigen ausschließlich die Erziehungsberechtigten ein; ab 14 Jahren willigen Erziehungsberechtigte und die Schülerin oder der Schüler gemeinsam ein; ab Volljährigkeit willigt die betroffene Person allein ein. Die Einwilligung ist freiwillig, jederzeit für die Zukunft widerrufbar und benennt Zweck und Veröffentlichungsmedium einzeln. Aus der Verweigerung entstehen keine Nachteile. Es wird die Anlage E.2 verwendet.
  6. Widerruf. Nach einem Widerruf werden die betroffenen Inhalte innerhalb von 14 Tagen aus den digital von der Einrichtung betriebenen Medien entfernt und im zentralen Archiv als gesperrt gekennzeichnet. Bereits erschienene gedruckte Veröffentlichungen werden nicht zurückgerufen, aber nicht erneut verbreitet. Auf bereits durch Dritte kopierte oder weiterverbreitete Inhalte hat die Einrichtung keinen Einfluss; hierauf wird in der Einwilligung hingewiesen. Auf Plakaten und Präsentationen wird ein Verweis auf die Widerrufsmöglichkeit angebracht.
  7. Keine Videoüberwachung. Auf dem Gelände des Internats Solling findet keine Videoüberwachung statt.

A.7 Soziale Netzwerke und Öffentlichkeit

  1. Private Nutzung. Die private Nutzung sozialer Netzwerke ist Sache jeder Person. Sie findet ihre Grenze dort, wo Rechte anderer Angehöriger der Schulgemeinschaft oder berechtigte Interessen des Internats Solling berührt werden.
  2. Inhalte über andere. Beiträge, Bilder, Videos oder Tonaufnahmen, auf denen andere Angehörige der Schulgemeinschaft erkennbar sind, dürfen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden. Das gilt auch für Gruppenaufnahmen und für Inhalte, die nur einem begrenzten Kreis zugänglich gemacht werden.
  3. Interna. Interne Vorgänge, Konferenzinhalte, Personalangelegenheiten, Disziplinarvorgänge, Gesundheitsdaten und persönliche Verhältnisse anderer Personen werden nicht in sozialen Netzwerken thematisiert.
  4. Name und Logo. Name, Logo und Bildmarken des Internats Solling dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Schulleitung verwendet werden. Private Konten dürfen nicht den Eindruck erwecken, offizielle Kanäle der Einrichtung zu sein.
  5. Offizielle Auftritte. Das Internat Solling betreibt Auftritte auf Facebook, Instagram, YouTube und LinkedIn sowie die Websites www.internatsolling.de und www.sollingstipendium.de. Sie werden ausschließlich durch die Öffentlichkeitsarbeit betreut; Veröffentlichungen werden durch die Schulleitung freigegeben. Andere Personen stellen keine Inhalte in diese Kanäle ein.
  6. Presse und Behörden. Anfragen von Presse, Behörden und Aufsichtsstellen werden nicht selbst beantwortet. Die Stellungnahme nach außen obliegt der Schulleitung; Anfragen sind unverzüglich dorthin weiterzuleiten.
  7. Kontakt zwischen Mitarbeitenden und Schülerinnen und Schülern. Siehe Abschnitt C.3.

A.8 Einsatz künstlicher Intelligenz

  1. Grundsatz. Systeme mit künstlicher Intelligenz sind Werkzeuge. Ihr Einsatz ist zulässig, soweit er in dieser Ordnung, in den Vorgaben der Fachbereiche und in den jeweiligen Nutzungsbedingungen der Anbieter gedeckt ist. Die Verantwortung für das Ergebnis bleibt stets bei der Person, die das System nutzt.
  2. Keine personenbezogenen Daten. In KI-Systeme, die nicht ausdrücklich freigegeben sind, dürfen keine personenbezogenen Daten eingegeben werden. Das betrifft insbesondere Namen, Kontaktdaten, Noten, Beurteilungen, Gesundheitsangaben, Angaben zu familiären Verhältnissen sowie Textpassagen, aus denen sich eine Person bestimmen lässt.
  3. Freigegebene Systeme. Freigegeben ist die Plattform Fobizz, für Lehrkräfte zur Unterrichtsvorbereitung und für Schülerinnen und Schüler nach Maßgabe des Abschnitts B.6. In beiden Fällen dürfen keine personenbezogenen Daten eingegeben werden. Weitere Freigaben ergeben sich aus Anlage E.7. Die Liste wird von der IT-Abteilung geführt und bei Änderungen bekannt gegeben.
  4. Nicht freigegebene Systeme. Für alle übrigen Systeme gilt: Nutzung nur ohne Personenbezug und ohne interne Dokumente. Die Verbraucherversionen allgemeiner Sprachmodelle sind für die Verarbeitung von Schüler-, Eltern- und Beschäftigtendaten nicht zugelassen, da für sie kein Vertrag zur Auftragsverarbeitung besteht. Technisch gesperrt sind insbesondere Dienste zur Umgehung der Filterung, namentlich VPN-, Proxy- und Anonymisierungsdienste, sowie Tauschbörsen und Filesharing-Verbindungen. Die vollständige Sperrliste führt die IT-Abteilung.
  5. Prüfpflicht. KI-Ausgaben können sachlich falsch, veraltet, verzerrt oder erfunden sein. Sie sind vor jeder Verwendung zu prüfen. Auf KI gestützte Aussagen dürfen nicht ungeprüft in Beurteilungen, Elternschreiben, Zeugnisbemerkungen, Gutachten oder Entscheidungen übernommen werden.
  6. Keine automatisierten Entscheidungen. Entscheidungen über Aufnahme, Versetzung, Leistungsbewertung, Prüfungsergebnisse und Disziplinarmaßnahmen werden nicht automatisiert durch KI-Systeme getroffen oder maßgeblich vorbereitet.
  7. Kennzeichnung in Arbeiten. Für Hausaufgaben, Referate, Fach- und Projektarbeiten von Schülerinnen und Schülern gilt ergänzend Abschnitt B.6.
  8. Schulung. Das Internat Solling fördert den Erwerb ausreichender Kenntnisse über den Umgang mit KI-Systemen bei allen Personen, die solche Systeme in seinem Auftrag einsetzen. Die Teilnahme an entsprechenden Angeboten ist für Mitarbeitende verbindlich; die Durchführung wird dokumentiert. Grundlage ist Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 in der geltenden Fassung.
  9. Bestandsaufnahme. Die EDV-Abteilung führt ein Verzeichnis der eingesetzten KI-Systeme und prüft, ob eines davon in eine regulierte Kategorie der Verordnung (EU) 2024/1689 fällt, insbesondere bei Systemen zur Zulassung, Aufnahme und Zuweisung, zur Bewertung von Lernergebnissen, zur Steuerung von Lernwegen anhand von Bewertungen, zur Bewertung des angemessenen Bildungsniveaus einer Person sowie zur Überwachung und Erkennung unerlaubten Verhaltens bei Prüfungen. Solche Systeme werden derzeit nicht eingesetzt. Vor der Einführung eines solchen Systems wird die Einordnung vorgenommen.

A.9 Umgang mit personenbezogenen Daten

  1. Grundsatz. Personenbezogene Daten anderer Personen werden nur verarbeitet, soweit dies für die jeweilige Aufgabe erforderlich ist. Sie werden nicht an Unbefugte weitergegeben, nicht in private Systeme übertragen und nicht zu anderen Zwecken verwendet.
  2. Verantwortliche Stelle. Verantwortlich im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist das Internat Solling, Einbecker Straße 1, 37603 Holzminden, vertreten durch die Schulleitung. Kontakt in Datenschutzangelegenheiten: support@internatsolling.de.
  3. Datenschutzbeauftragter. Für das Internat Solling ist ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt: dl-DATEN GmbH, Herr Herbert Werner, Hoher Holzweg 17, 30966 Hemmingen, Telefon +49 511 536770-80, datenschutz@dl-daten.de. Betroffene können sich unmittelbar an ihn wenden; intern ist die Anlaufstelle support@internatsolling.de.
  4. Aufsichtsbehörde. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen.
  5. Rechtsgrundlagen. Die Verarbeitung stützt sich je nach Zweck auf die Erfüllung des Schul- und Internatsvertrags, auf rechtliche Verpflichtungen, auf berechtigte Interessen an einem sicheren IT-Betrieb oder auf eine Einwilligung. Für Beschäftigtendaten gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Datenschutzkonzept und den Datenschutzinformationen der Einrichtung.
  6. Betroffenenrechte. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch werden über support@internatsolling.de geltend gemacht. Anträge werden innerhalb eines Monats beantwortet. Beschwerden können an die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen gerichtet werden.
  7. Speicherorte. Dienstliche und schulische Daten werden ausschließlich in den dafür vorgesehenen Systemen gespeichert, insbesondere in All4Schools, im ISL Portal und in den bereitgestellten Microsoft-Diensten. Die Ablage auf privaten Speicherdiensten, insbesondere iCloud, Google Drive, Dropbox und privaten Konten bei Microsoft, sowie auf privaten Rechnern oder unverschlüsselten Wechseldatenträgern ist untersagt, soweit Teil C nichts anderes bestimmt.
  8. Archivierung dienstlicher E-Mail. Die dienstliche E-Mail-Kommunikation wird revisionssicher archiviert und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist automatisch gelöscht. Zugriff auf das Archiv haben ausschließlich Verwaltung, Schulleitung und der Datenschutzbeauftragte; jede Einsichtnahme wird mit Person, Zeitpunkt und Zweck protokolliert. Die Archivierung erfasst die Postfächer der Domäne internatsolling.de. Postfächer der Domänen internatsolling.org, internatsolling.com und internatsolling.schule werden nicht archiviert; für sie gelten die allgemeinen Aufbewahrungspflichten.
  9. Cloudspeicherung. Die von der Einrichtung bereitgestellten Cloudanwendungen speichern die Daten innerhalb der Europäischen Union. Ein Zugriff aus Drittstaaten ist damit nicht in jedem Fall ausgeschlossen, weil einzelne Anbieter Konzernbindungen außerhalb der Union haben; bei Diensten, die darüber hinaus Daten außerhalb der Union verarbeiten, wird dies in Anlage E.7 kenntlich gemacht. Für die von der Einrichtung bereitgestellten Dienste werden die erforderlichen Verträge zur Auftragsverarbeitung geschlossen und die Übermittlungswege dokumentiert. Welcher Dienst für welche Datenarten freigegeben ist und wo die Verarbeitung stattfindet, ergibt sich aus Anlage E.7. Bei Diensten, die Nutzerinnen und Nutzer darüber hinaus eigenständig einrichten, liegt die Verantwortung bei ihnen.
  10. Verschlüsselung und Restrisiko. Bei der Übermittlung personenbezogener Daten sind die in der eingesetzten Software vorhandenen Verschlüsselungsmöglichkeiten zu nutzen. Besondere Kategorien personenbezogener Daten und Unterlagen aus Beratungs-, Gesundheits- und Disziplinarvorgängen werden nur verschlüsselt übermittelt. Es wird darauf hingewiesen, dass Daten im Netz je nach eingesetztem Dienst unverschlüsselt übertragen und dabei von Dritten mitgelesen werden können. Ein vollständiger Schutz der Übertragungswege kann nicht zugesichert werden.
  11. Datensicherung. Die Einrichtung sichert die zentral betriebenen Systeme nach ihrem Sicherungskonzept. Für Daten auf privaten Geräten, auf Wechseldatenträgern und in eigenständig eingerichteten Diensten ist die jeweilige Person selbst verantwortlich. Auf Rechnern in Bibliothek und Computerräumen werden lokale Daten beim Neustart gelöscht; Arbeitsergebnisse sind daher in OneDrive oder auf einem eigenen Datenträger zu speichern.

A.10 Urheberrecht, Lizenzen und fremde Inhalte

  1. Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen nicht ohne Erlaubnis heruntergeladen, vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Das gilt für Musik, Filme, Serien, Bilder, Texte, Software, Schriftarten und Unterrichtsmaterialien gleichermaßen.
  2. Tauschbörsen und Filesharing-Dienste dürfen nicht genutzt werden.
  3. Die von der Einrichtung bereitgestellte Software ist lizenziert und darf weder kopiert noch außerhalb des vorgesehenen Zwecks genutzt werden. Lizenzen enden mit dem Ausscheiden.
  4. Für die Nutzung fremder Inhalte im Unterricht gelten die urheberrechtlichen Schrankenregelungen. Im Zweifel ist auf Material zurückzugreifen, dessen Nutzung ausdrücklich erlaubt ist.
  5. Die EDV-Abteilung kann die Ausführung nicht freigegebener oder potenziell schädlicher Programme technisch unterbinden.

A.11 Verbotene Handlungen

Untersagt sind insbesondere:

  1. das Ausspähen, Abfangen oder Auslesen fremder Daten sowie das Erlangen fremder Zugangsdaten, auch durch Täuschung; solche Handlungen sind nach §§ 202a bis 202d StGB strafbar;
  2. Eingriffe in Netze, Server, Endgeräte, Konfigurationen und Sicherheitsmechanismen der Einrichtung sowie in Geräte anderer Personen;
  3. das Verbreiten von Schadsoftware sowie der Aufbau oder Betrieb von Infrastrukturen für missbräuchliche Zwecke, insbesondere von Botnetzen, Diensten für Überlastungsangriffe, Phishing-Seiten und Verteilstellen für Schadsoftware;
  4. der Versand unerwünschter Massennachrichten;
  5. das Herunterladen, Erzeugen, Speichern, Versenden oder Verbreiten von Inhalten, die pornografisch, gewaltverherrlichend, volksverhetzend, rassistisch, sexistisch, extremistisch, bedrohend oder in anderer Weise rechtswidrig sind;
  6. das Herunterladen und Verbreiten jugendgefährdender Inhalte sowie deren Zugänglichmachen an Minderjährige;
  7. der Betrieb eigener Server- und Netzdienste ohne Genehmigung;
  8. die kommerzielle Nutzung der bereitgestellten Infrastruktur ohne Genehmigung;
  9. die Nutzung der Infrastruktur zum Schürfen von Kryptowährungen;
  10. das Umgehen von Alters- und Zugangsbeschränkungen sowie der Filter- und Protokollierungssysteme.

A.12 Umgang mit Geräten und Einrichtungen

  1. Bereitgestellte Geräte, Kabel und Zubehör werden pfleglich behandelt und nur zu dem Zweck genutzt, zu dem sie überlassen wurden. Sie dürfen nicht verliehen, getauscht oder an anderen Orten gelagert werden.
  2. Kabel und Adapter werden nicht abgezogen oder zweckentfremdet. Bauliche und technische Installationen werden nicht verändert.
  3. An Computerarbeitsplätzen, insbesondere in Bibliothek und Computerräumen, wird nicht gegessen und nicht getrunken. Mitgebrachte Speisen und Getränke bleiben verschlossen.
  4. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes wird die Sitzung gesperrt oder beendet. Mitgebrachte Unterlagen werden wieder mitgenommen.
  5. Wer einen Schaden oder eine Störung feststellt, meldet dies unverzüglich nach Abschnitt A.13, auch wenn sie oder er den Schaden nicht verursacht hat.
  6. Eigene Geräte sind durch aktuelle Sicherheitsaktualisierungen, ein Bildschirmsperrverfahren und einen Schutz vor Schadsoftware zu sichern. Geräte ohne Sicherheitsaktualisierungen können vom Netz ausgeschlossen werden.
  7. Die auf schulischen Systemen eingesetzte Sicherheitssoftware entfernt als schädlich erkannte Dateien unabhängig vom Speicherort, auch auf angeschlossenen Wechseldatenträgern.
  8. Ladegeräte, Mehrfachsteckdosen und Zusatzgeräte im Zimmer unterliegen der Heimordnung. Zulässig sind Netzteile und Ladekabel der zugelassenen Endgeräte sowie eine geprüfte Mehrfachsteckdose. Nicht zulässig sind eigene Netzwerkgeräte, Drucker und Geräte mit erhöhter Anschlussleistung. Das Verbot elektrischer Haushaltsgeräte nach der Heimordnung bleibt davon unberührt; es erfasst nicht die hier genannten Netzteile und Steckdosenleisten.

A.13 Störungen, Sicherheitsvorfälle und Meldewege

  1. Meldepflicht. Störungen, Schäden, fehlende Geräte, der Verdacht auf Schadsoftware, verlorene oder gestohlene Geräte, offensichtlich fehlerhafte Berechtigungen und jeder Verdacht auf einen Verstoß gegen diese Ordnung sind unverzüglich zu melden.
  2. Meldewege.
    FallErste AnlaufstelleFrist
    Technische Störung, Schaden, defektes GerätIT-Abteilung, support@internatsolling.de, Telefon 05531 1287-800unverzüglich
    Verlorene oder gestohlene Geräte, kompromittierte ZugangsdatenIT-Abteilung, bei Schülerinnen und Schülern zusätzlich Kamleitungsofort
    Verdacht auf Schadsoftware, verdächtige E-MailIT-Abteilung; Gerät vom Netz trennen, nicht weiterarbeitensofort
    Möglicher Verlust personenbezogener Datensupport@internatsolling.de, zusätzlich IT-Abteilungsofort, spätestens innerhalb von 12 Stunden
    Cybermobbing, bedrohende oder bloßstellende InhalteKamleitung, Beratungslehrkraft, Schulsozialarbeit, Vertrauensperson oder Schulleitung nach Abschnitt A.5 Nummer 4unverzüglich
    Hinweis auf KindeswohlgefährdungVertrauensperson oder insoweit erfahrene Fachkraft nach dem Gewaltschutzkonzept; Namen siehe Aushang und Kontaktlistesofort
    Notfall mit Gefahr für Leib und LebenNotruf 112, anschließend Internats- oder Schulleitungsofort
    Die Erreichbarkeit der IT-Abteilung ist montags bis freitags von 08:00 bis 15:00 Uhr gegeben; bei technischen Notfällen besteht darüber hinaus eine mobile Erreichbarkeit.
  3. Meldung von Datenschutzverletzungen. Die interne Erstmeldung erfolgt innerhalb von 12 Stunden nach Bekanntwerden an support@internatsolling.de über das Vorfallformular der Einrichtung. Die erste Einschätzung erfolgt binnen vier Stunden, die Dokumentation im Vorfallsregister innerhalb von zwölf Stunden, die Entscheidung über die Meldung an die Aufsichtsbehörde innerhalb von 24 Stunden. Die Meldung an die Aufsichtsbehörde nach Artikel 33 der Datenschutz-Grundverordnung erfolgt unverzüglich, möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden, sofern die Verletzung nicht voraussichtlich zu keinem Risiko führt; sie wird durch den Datenschutzbeauftragten im Namen des Internats Solling vorgenommen. Betroffene werden bei hohem Risiko unverzüglich benachrichtigt. Jeder Vorfall wird intern dokumentiert, auch wenn keine Meldepflicht besteht. Wer einen Vorfall meldet, wird dafür nicht belangt; verspätete oder unterlassene Meldungen erschweren die Schadensbegrenzung erheblich.
  4. Sofortmaßnahmen. Die EDV-Abteilung kann zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Betriebs Zugänge, Geräte oder Dienste ohne Vorankündigung sperren. Die betroffene Person wird nachträglich informiert.

A.14 Haftung

  1. Das Internat Solling stellt die Infrastruktur im Rahmen seiner Möglichkeiten bereit. Für Störungen, Unterbrechungen, Datenverluste oder Schäden, die aus der Nutzung entstehen, haftet es nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
  2. Wer schuldhaft Schäden verursacht, haftet nach den allgemeinen Vorschriften. Das umfasst auch Folgeschäden und die Kosten der Wiederherstellung eines funktionsfähigen Betriebs sowie Kosten, die Dritte gegenüber dem Internat Solling geltend machen. Bei Minderjährigen richtet sich die Haftung nach ihrer Einsichtsfähigkeit; eine Haftung der Erziehungsberechtigten kommt bei Verletzung der Aufsichtspflicht in Betracht.
  3. Für Aktivitäten im Netz, insbesondere für kostenpflichtige Bestellungen und Vertragsschlüsse, ist die nutzende Person selbst verantwortlich.
  4. Für private Geräte und die darauf gespeicherten Daten übernimmt das Internat Solling keine Verantwortung.

A.15 Folgen von Verstößen

  1. Stufen. Auf Verstöße wird abgestuft reagiert: Hinweis und Gespräch, Ermahnung, Einschränkung einzelner Dienste, Rückstufung, befristete Sperrung des Zugangs, dauerhafte Sperrung. Die Maßnahme richtet sich nach Schwere, Vorsatz, Wiederholung und Folgen des Verstoßes. Unabhängig von dieser Stufenfolge und neben ihr kommen die Geltendmachung von Schadensersatz sowie eine Strafanzeige in Betracht.
  2. Rückstufung. Rückstufung bedeutet, dass für eine Schülerin oder einen Schüler befristet die Nutzungsregeln der nächstniedrigeren Altersstufe nach Anlage E.6 gelten. Sie wird von der Kamleitung im Einvernehmen mit der Internatsleitung ausgesprochen, dauert in der Regel bis zu vier Wochen und wird schriftlich festgehalten. Die Erziehungsberechtigten werden informiert. Nach Ablauf der Frist gilt wieder die reguläre Stufe; eine Verlängerung ist zu begründen.
  3. Verhältnis zu anderen Maßnahmen. Bei Schülerinnen und Schülern treten pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen nach Schul- und Heimordnung hinzu. Bei Mitarbeitenden bleiben arbeitsrechtliche Maßnahmen vorbehalten.
  4. Verfahren. Vor einer Maßnahme wird die betroffene Person angehört, bei Minderjährigen werden die Erziehungsberechtigten einbezogen. Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr nach A.13 Nummer 4 bleiben davon unberührt.
  5. Dokumentation. Maßnahmen werden schriftlich festgehalten und nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfrist gelöscht.

Teil B – Ergänzende Regelungen für Schülerinnen und Schüler

Teil B gilt zusätzlich zu Teil A für alle Schülerinnen und Schüler des Internats Solling.

B.1 Konto, Geräte und Zugang

  1. Jede Schülerin und jeder Schüler erhält für die Zeit am Internat Solling ein persönliches Benutzerkonto. Es wird beim Verlassen der Schule deaktiviert und anschließend gelöscht.
  2. Je nach Altersstufe kann eine begrenzte Zahl von Geräten im WLAN angemeldet werden; die aktuelle Zahl ergibt sich aus Anlage E.6. Die Geräte werden fest auf die jeweilige Person registriert. Nur die EDV-Abteilung kann ein Gerät aus dem Profil entfernen, etwa nach einem Defekt oder Austausch.
  3. Welche Geräte je Altersstufe zulässig sind, ergibt sich aus Anlage E.6. Nicht zulässig sind stationäre Rechner, Zweitgeräte zur Umgehung dieser Ordnung sowie Geräte, deren Ausstattung erkennbar auf Spiele ausgerichtet ist.
  4. Einfache Netzwerkgeräte ohne eigene Anmeldemöglichkeit, insbesondere Lautsprechersysteme, Stereoanlagen, Spielekonsolen, Streaming-Sticks und Geräte der Hausautomation, können nicht im schulischen WLAN angemeldet werden. Ob und wo Freizeitgeräte im Wohnbereich betrieben werden dürfen, richtet sich nach Anlage E.6 und der Heimordnung.
  5. In der Bibliothek stehen Arbeitsplatzrechner zur Verfügung. Auf diesen Geräten gespeicherte Daten werden beim Neustart gelöscht. Arbeitsergebnisse sind in OneDrive oder auf einem eigenen Datenträger zu sichern.
  6. Der persönliche Verbrauch und die Zahl der registrierten Geräte können unter pass.internatsolling.de eingesehen werden. Die Seite ist nur aus dem WLAN erreichbar.
  7. Zusätzliches ungedrosseltes Volumen wird nur für schulische Zwecke gewährt. Der Antrag wird nicht von Schülerinnen und Schülern selbst gestellt, sondern von der jeweiligen Kamleitung bei der EDV-Abteilung.

B.2 Drucken

  1. Über drucker.internatsolling.de steht ein monatliches Druckkontingent nach Jahrgangsstufe zur Verfügung.
  2. Ist das Kontingent aufgebraucht und werden im laufenden Monat weitere Seiten benötigt, beantragt dies die Kamleitung bei der EDV-Abteilung.
  3. Im Sinne des Umwelt- und Ressourcenschutzes sind unnötige Ausdrucke und Kopien zu vermeiden. Vor dem Druck ist zu prüfen, ob eine digitale Nutzung ausreicht, ob beidseitig gedruckt werden kann und ob wirklich alle Seiten benötigt werden.

B.3 Software und Dienste

  1. Über das persönliche Konto werden Softwarepakete und Dienste bereitgestellt, insbesondere Microsoft 365 mit E-Mail-Zugang, Teams, OneNote und OneDrive, das Schulverwaltungssystem All4Schools sowie Adobe Creative Cloud. Der Umfang richtet sich nach der zugewiesenen Lizenz und ergibt sich aus Anlage E.7.
  2. Die Lizenzen gelten ausschließlich für die Dauer der Zugehörigkeit zum Internat Solling und für schulische Zwecke.
  3. Für die bereitgestellten Dienste hat das Internat Solling die erforderlichen Verträge geschlossen und dokumentiert, wo die Verarbeitung stattfindet; die Angaben stehen in Anlage E.7. Bei einzelnen Anbietern kann eine Verarbeitung außerhalb der Europäischen Union nicht ausgeschlossen werden. Wo eine Cloudfunktion optional ist, wird in Anlage E.7 darauf hingewiesen; die Entscheidung über ihre Nutzung trifft die nutzende Person, bei Minderjährigen gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten.
  4. Die eigenständige Installation zusätzlicher Software auf Geräten der Einrichtung ist untersagt.

B.4 Verhalten im Wohnbereich und in der Freizeit

  1. Ausgangs-, Zubettgeh- und Ruhezeiten richten sich nach der Heimordnung. Die daran anknüpfenden Nutzungszeiten, Sperrzeiten und Aufbewahrungsregelungen ergeben sich aus den Anlagen E.6.2 bis E.6.4.
  2. Die Aufnahmeverbote nach Abschnitt A.6 Nummer 2 gelten im Wohnbereich uneingeschränkt und sind besonders zu beachten.
  3. Geräte anderer Schülerinnen und Schüler werden nicht ohne deren ausdrückliche Erlaubnis benutzt, auch nicht kurzzeitig. Ein unbeaufsichtigt liegendes, entsperrtes Gerät ist keine Erlaubnis.
  4. Auf offene Sitzungen anderer Personen an gemeinsam genutzten Rechnern wird hingewiesen; sie werden nicht benutzt.

B.5 Kommunikation

  1. Für die Kommunikation mit Lehrkräften, Kamleitungen und der Verwaltung sind ausschließlich die Kanäle nach Abschnitt A.4 Nummer 1 zu verwenden. Für Schülerinnen und Schüler sind dies Microsoft Teams, die schulische E-Mail-Adresse, All4Schools mit Schülerportal und portal.internatsolling.de sowie die Erreichbarkeit über das Telefon der Kam.
  2. Niemand ist verpflichtet, für schulische Zwecke einen privaten Messenger zu nutzen oder eine private Telefonnummer anzugeben.
  3. Lehrkräfte und Mitarbeitende dürfen nicht über deren private Konten oder private Telefonnummern kontaktiert werden.
  4. Verbindliche Informationen werden über die zugelassenen Kanäle bekannt gegeben und sind an Schultagen mindestens einmal täglich bis zum Ende der Arbeitsstunde abzurufen.
  5. Chats mit Lehrkräften dienen kurzen schulbezogenen Rückfragen innerhalb der Kommunikationszeiten. Persönliche und vertrauliche Anliegen werden im Gespräch besprochen, nicht im Chat.

B.6 Künstliche Intelligenz im Lernprozess

  1. Grundsatz. KI-Systeme dürfen das eigene Denken unterstützen, aber nicht ersetzen. Wer eine Leistung als eigene abgibt, muss sie eigenständig erbracht haben.
  2. Zulässige Nutzung. Zulässig ist der Einsatz insbesondere zur Erklärung von Sachverhalten, zur Ideenfindung, zum Üben, zur Rückmeldung auf eigene Texte und zur Vorbereitung von Recherchen – soweit die Lehrkraft für die jeweilige Aufgabe nichts anderes bestimmt.
  3. Unzulässige Nutzung. Unzulässig ist die Abgabe von Texten, Übersetzungen, Rechenwegen, Programmcode oder Bildern als eigene Leistung, die im Wesentlichen von einem KI-System erzeugt wurden. Bei Klassenarbeiten, Klausuren und Prüfungen ist jede Nutzung untersagt, sofern sie nicht ausdrücklich erlaubt wurde.
  4. Kennzeichnungspflicht. Bei Hausarbeiten, Facharbeiten, Referaten, Projekt- und Seminararbeiten ist die Nutzung von KI-Systemen anzugeben, auch wenn sie nur unterstützend war.
  5. Folgen. Ein Verstoß wird wie eine Täuschungshandlung behandelt und nach den geltenden Regelungen zur Leistungsbewertung geahndet.
  6. Form des Nachweises. Der Nachweis wird auf dem Formblatt der Anlage E.9 geführt und der Arbeit beigefügt. Anzugeben sind das verwendete System, der Zeitraum und die Art der Unterstützung; die Eigenständigkeitserklärung ist zu unterschreiben. Das Formblatt gilt einheitlich für alle Fächer.
  7. Altersgrenzen. Schülerinnen und Schüler ab dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen freigegebene KI-Systeme eigenständig für schulische Zwecke nutzen. Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist die Nutzung nur unter Anleitung einer Lehrkraft im Unterricht zulässig. Die Nutzungsbedingungen der Anbieter sehen eigene Mindestalter vor und sind zusätzlich zu beachten.
  8. Keine persönlichen Daten. In KI-Systeme werden keine Angaben über sich selbst oder andere eingegeben, die Rückschlüsse auf eine Person zulassen, und keine Aufnahmen anderer Personen hochgeladen.

B.7 Endgeräte im Unterricht

  1. Pflichtgerät. Für alle Schülerinnen und Schüler ist ein Tablet Pflichtgerät. Die Beschaffung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten; ein Bezug über das Internat ist möglich und hat den Vorteil der Vorkonfiguration. Die Einrichtung stellt die Geräte nicht, sondern verwaltet sie. Leihgeräte werden nur in nachgewiesenen Härtefällen und als Ersatz während einer Reparatur bereitgestellt.
  2. Mindestanforderungen. Tablet: aktuelle Gerätegeneration, Bildschirmdiagonale mindestens 10,2 Zoll, Speicher mindestens 128 Gigabyte, empfohlen 256 Gigabyte, jeweils aktuelle Betriebssystemversion. Verpflichtendes Zubehör: Eingabestift und Tastatur sowie eine stabile Schutzhülle. Notebook ab Jahrgang 8 auf Antrag, in der Oberstufe empfohlen; Mindestausstattung 8 Gigabyte Arbeitsspeicher, 256 Gigabyte Massenspeicher, aktuelles Betriebssystem.
  3. Anmeldung. Soll ein vorhandenes privates Gerät genutzt werden, ist vorab die IT-Abteilung unter support@internatsolling.de zu kontaktieren.
  4. Kosten. Für die Verwaltung der Geräte wird eine Gebühr erhoben. Bei Geräten, die über das Internat Solling bezogen werden, sind die Lizenz- und Verwaltungsgebühren im Kaufpreis enthalten. Bei selbst beschafften Geräten wird einmalig eine Verwaltungsgebühr von 75,00 Euro je Gerät erhoben.
  5. Zurücksetzen. Die Geräte werden beim Aufnehmen in die Geräteverwaltung und beim Entfernen aus ihr vollständig zurückgesetzt. Dabei gehen sämtliche Daten verloren. Eine vor diesen Schritten angelegte Datensicherung darf anschließend nicht wieder eingespielt werden, weil sie das alte Verwaltungsprofil enthält. Benötigte Daten sind vorher gesondert zu sichern.
  6. Was die Geräteverwaltung kann. Die IT-Abteilung kann über die Geräteverwaltung Anwendungen und Einstellungen verteilen, nicht zugelassene Anwendungen entfernen, orts- und zeitabhängige Profile aktivieren, das Gerät bei Verlust oder Gefahr sperren oder zurücksetzen und Manipulationen am Verwaltungsprofil erkennen. Sie sieht, welche Anwendungen installiert sind, welche Netzverbindungen bestehen und ob Umgehungsversuche stattgefunden haben.
  7. Was Lehrkräfte im Unterricht können. Lehrkräfte können während des Unterrichts Anwendungen und Webseiten freigeben oder sperren, das Gerät auf eine Anwendung festlegen, sehen, welche Anwendungen und Webseiten geöffnet sind, und den Bildschirm einsehen. Die Bildschirmeinsicht wird auf dem Gerät sichtbar angezeigt. Diese Befugnisse gelten ausschließlich während des Unterrichts und dürfen nicht als Disziplinarmittel eingesetzt werden.
  8. Was die Geräteverwaltung nicht tut. Die Geräteverwaltung erstellt keine Standortverläufe und keine Bewegungsprofile. Private Nachrichten, Fotos, Videos, Notizen, Dateien und Kennwörter sind weder für die IT-Abteilung noch für Lehrkräfte einsehbar. Eine Kontrolle des Geräts außerhalb der Unterrichtszeit findet nicht statt.
  9. Was Erziehungsberechtigte können. Über die Elternanwendung der Geräteverwaltung können Erziehungsberechtigte Nutzungszeiten einzelner Anwendungen begrenzen, Anwendungen sperren und Nutzungsdauern einsehen. Sie können keine Inhalte einsehen, keine schulischen Sperren aufheben und das Gerät nicht aus der Verwaltung entfernen.
  10. Prüfungsmodus. Zu Klausuren wird auf den Geräten automatisch ein Prüfungsmodus aktiviert, der nicht benötigte Anwendungen, den Internetzugang und die drahtlose Dateiübertragung sperrt.
  11. Wartung und Schäden. Die Einrichtung trägt Aufwände für Störungen, die durch die Verwaltung, schulische Software oder fehlerhafte Aktualisierungen entstehen. Sturz-, Wasser- und Bedienschäden sowie Verlust und Diebstahl tragen die Erziehungsberechtigten. Eine Geräteversicherung wird empfohlen.

B.8 Unterstützung und Fernwartung

  1. Die EDV-Abteilung unterstützt beim Einbinden mitgebrachter Notebooks, Tablets und Telefone in das WLAN.
  2. Ein allgemeiner Support für private Geräte und private Software wird nicht geleistet. Für Geräte im Eigentum des Internats Solling gilt diese Einschränkung nicht.
  3. Fernwartung. Für Support am Endgerät kann es erforderlich sein, dass Beschäftigte der EDV-Abteilung sich am Gerät anmelden oder auf den Bildschirm aufschalten. Dabei ist der Bildschirminhalt sichtbar. Eine Aufschaltung auf ein Gerät mit angemeldeter Person erfolgt erst nach Ankündigung und Bestätigung durch diese Person. Eine unbemerkte Beobachtung von Bildschirminhalten findet nicht statt. Fernwartungssitzungen werden protokolliert; erfasst werden Zeitpunkt, Dauer, Gerät und ausführende Person. Unabhängig davon kann die EDV-Abteilung ein in der Geräteverwaltung registriertes Gerät sperren oder zurücksetzen, wenn dies zur Gefahrenabwehr oder bei Verlust erforderlich ist; die betroffene Person und bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten werden informiert.

Teil C – Ergänzende Regelungen für Lehrkräfte und Mitarbeitende

Teil C gilt zusätzlich zu Teil A für alle Beschäftigten des Internats Solling sowie sinngemäß für Honorarkräfte, Ehrenamtliche, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten.

C.1 Dienstliche Nutzung, Privatnutzung

  1. Zweckbindung. Dienstliche Konten, Endgeräte, E-Mail-Postfächer und Netzzugänge werden für dienstliche Zwecke bereitgestellt.
  2. Private Nutzung des dienstlichen Postfachs: untersagt. Das dienstliche E-Mail-Postfach darf nicht für private Zwecke genutzt werden. Grund ist die revisionssichere Archivierung der gesamten dienstlichen Korrespondenz: Private Nachrichten wären davon miterfasst, ohne dass sie sich nachträglich aussondern ließen. Zugleich stellt das Verbot sicher, dass die Einrichtung bei Krankheit, Urlaub oder Ausscheiden auf das Postfach zugreifen kann, ohne private Kommunikation zur Kenntnis zu nehmen.
  3. Private Internetnutzung: in engen Grenzen geduldet. Eine gelegentliche private Nutzung des Internetzugangs in Pausen und außerhalb der Arbeitszeit in geringem Umfang ist zulässig, solange sie die dienstliche Tätigkeit nicht beeinträchtigt, keine Kosten verursacht und nicht gegen Abschnitt A.11 verstößt. Für ausschließlich private Nutzung ist das Gästenetz vorgesehen. Aus der Duldung erwächst kein Anspruch; sie kann jederzeit widerrufen werden. Eine Auswertung der Protokolldaten erfolgt ausschließlich nach Abschnitt A.3 Nummer 9.
  4. Zugriff auf Postfächer. Ein Zugriff auf ein dienstliches Postfach durch Dritte erfolgt nur, wenn dies aus dienstlichen Gründen erforderlich ist, insbesondere bei längerer Abwesenheit oder nach dem Ausscheiden, und nur nach Freigabe durch die Schulleitung unter Beteiligung des Datenschutzbeauftragten. Der Zugriff wird protokolliert und der betroffenen Person mitgeteilt. Bei planbarer Abwesenheit sind Abwesenheitsnotiz und Vertretungsregelung einzurichten.
  5. Ausscheiden. Vor dem Ausscheiden werden dienstliche Daten übergeben, private Inhalte entfernt und alle überlassenen Geräte, Datenträger und Zugangsmittel zurückgegeben.

C.2 Umgang mit personenbezogenen Daten Dritter

  1. Daten von Schülerinnen, Schülern, Erziehungsberechtigten und Kolleginnen und Kollegen werden nur in den dafür vorgesehenen Systemen verarbeitet, insbesondere in All4Schools und in den von der Einrichtung bereitgestellten Diensten.
  2. Die Übertragung solcher Daten in private Systeme, private Postfächer, private Cloudspeicher, Notizanwendungen oder Messenger ist untersagt.
  3. Private Endgeräte. Die dienstliche Nutzung privater Endgeräte ist zulässig, wenn sie zuvor schriftlich durch die Schulleitung genehmigt wurde. Die Genehmigung gilt für fünf Jahre und ist bei wesentlichen Änderungen neu einzuholen. Sie setzt voraus: Die Genehmigung wird formlos in Textform erteilt; der Antrag und die Genehmigung werden zur Personalakte genommen. Die Einrichtung erhält keinen Zugriff auf das private Gerät. Sie kann die Genehmigung widerrufen, wenn die Voraussetzungen entfallen.
  4. Papierunterlagen und Datenträger mit personenbezogenen Daten werden verschlossen aufbewahrt und nicht unbeaufsichtigt gelassen. Nicht mehr benötigte Unterlagen werden datenschutzgerecht vernichtet.
  5. Besondere Kategorien personenbezogener Daten, insbesondere Gesundheitsdaten und Angaben aus Beratungs- und Kinderschutzvorgängen, unterliegen einem engeren Kreis von Zugriffsberechtigten und werden ausschließlich in den dafür vorgesehenen Systembereichen geführt.
  6. Die Verpflichtung auf die Vertraulichkeit nach Anlage E.3 wird vor Aufnahme der Tätigkeit unterzeichnet. Sie gilt über das Ende der Tätigkeit hinaus fort.

C.3 Distanz und Kontakt zu Schülerinnen und Schülern

  1. Die Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern erfolgt ausschließlich über die Kanäle nach Abschnitt A.4 Nummer 1.
  2. Private Telefonnummern, private E-Mail-Adressen und private Konten in sozialen Netzwerken werden Schülerinnen und Schülern nicht zur Verfügung gestellt und nicht für den Kontakt genutzt.
  3. Kontaktanfragen von Schülerinnen und Schülern in privaten Netzwerken werden nicht angenommen. Bestehende private Verbindungen zu minderjährigen Schülerinnen und Schülern werden beendet; Ausnahmen bei familiären Beziehungen sind der Schulleitung anzuzeigen.
  4. Einzelchats mit minderjährigen Schülerinnen und Schülern außerhalb dienstlicher Anlässe finden nicht statt. Dienstlich veranlasste Einzelkommunikation erfolgt über nachvollziehbare Kanäle.
  5. Wendet sich eine Schülerin oder ein Schüler in einer Notlage über einen nicht zugelassenen Weg, ist die Hilfe nicht zu verweigern; der Vorgang wird anschließend über einen zugelassenen Kanal dokumentiert und der zuständigen Stelle mitgeteilt.
  6. Diese Regelungen dienen dem Schutz beider Seiten und sind Bestandteil des Schutzkonzepts der Einrichtung.

C.4 Kommunikation und Auftreten nach außen

  1. Äußerungen in sozialen Netzwerken erfolgen nicht im Namen des Internats Solling, sofern hierfür keine Beauftragung besteht.
  2. Über dienstliche Vorgänge, Konferenzinhalte, Personalangelegenheiten und persönliche Verhältnisse von Angehörigen der Schulgemeinschaft wird öffentlich nicht berichtet. Die arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht gilt auch in digitalen Räumen.
  3. Fotos von Schülerinnen und Schülern werden nicht auf privaten Konten veröffentlicht.
  4. Presseanfragen und Anfragen von Behörden werden nicht selbst beantwortet, sondern unverzüglich an die Schulleitung weitergeleitet.

C.5 Fernwartung und Support

  1. Für Fernwartung und Support am Endgerät kann es erforderlich sein, dass Beschäftigte der EDV-Abteilung sich am Gerät anmelden oder auf den Bildschirm aufschalten. Dabei ist der Bildschirminhalt sichtbar.
  2. Eine Aufschaltung auf ein Gerät mit angemeldeter Benutzerin oder angemeldetem Benutzer erfolgt erst nach Ankündigung und Bestätigung durch diese Person. Vor der Freigabe sind vertrauliche Inhalte zu schließen.
  3. Eine unbemerkte Beobachtung von Bildschirminhalten findet nicht statt.
  4. Fernwartungssitzungen werden protokolliert; erfasst werden Zeitpunkt, Dauer, Gerät und ausführende Person.

C.6 Künstliche Intelligenz im dienstlichen Einsatz

Für den dienstlichen Einsatz von KI-Systemen gelten die Regeln des Abschnitts A.8. Ergänzend gilt:

  1. In nicht freigegebene Systeme werden keine Schülernamen, Notenlisten, Beurteilungen, Gutachtentexte, Elternschreiben, Gesundheitsangaben und keine internen Dokumente eingegeben. Sollen KI-Systeme unterstützend genutzt werden, sind die Inhalte zuvor so zu verändern, dass ein Personenbezug ausgeschlossen ist.
  2. Zeugnisbemerkungen, Beurteilungen, Gutachten und Elternschreiben werden nicht ungeprüft aus KI-Ausgaben übernommen. Die fachliche und sprachliche Verantwortung bleibt bei der Lehrkraft.
  3. Werden KI-Systeme zur Unterstützung bei der Bewertung eingesetzt, bleibt die Bewertungsentscheidung ausschließlich bei der Lehrkraft.
  4. Die Teilnahme an den Schulungsangeboten zur KI-Kompetenz ist verbindlich.

C.7 Aufsicht und Vorbild

  1. Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeitende wirken darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler diese Ordnung einhalten, und sprechen Verstöße an.
  2. Bei Nutzung digitaler Medien im Unterricht wird auf altersgerechte Inhalte und auf die Einhaltung der Regeln zu Aufnahmen geachtet.
  3. Wer Anhaltspunkte für Cybermobbing, sexualisierte Übergriffe, Selbstgefährdung oder extremistische Inhalte wahrnimmt, meldet dies nach Abschnitt A.13.

Teil D – Regelungen für Gäste, Externe und Dienstleister

Teil D gilt für Personen, die sich vorübergehend auf dem Gelände aufhalten oder für das Internat Solling tätig werden, ohne Schülerin, Schüler oder Beschäftigte zu sein. Dazu zählen Besucherinnen und Besucher, Erziehungsberechtigte bei Veranstaltungen, Referentinnen und Referenten, Handwerksbetriebe, Beschäftigte externer Dienstleister sowie Bewerberinnen und Bewerber.

D.1 Gästezugang zum Netz

  1. Gäste melden sich mit einem persönlichen Gästekonto am WLAN des Internats Solling an und werden dabei automatisch einem Netzbereich zugewiesen, der keinen Zugriff auf interne Systeme ermöglicht. Der Zugang wird als persönliches Gästekonto durch den Empfang oder das Sekretariat ausgestellt. Die Regellaufzeit beträgt sieben Tage; für längere Aufträge kann sie verlängert werden. Nach Ablauf wird das Konto automatisch gesperrt.
  2. Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben werden.
  3. Auch im Gästenetz gilt eine Inhaltsfilterung. Die Nutzung ist auf das übliche Maß beschränkt; ein Anspruch auf Verfügbarkeit oder Bandbreite besteht nicht.
  4. Es gelten die Verbote nach Abschnitt A.11 uneingeschränkt.
  5. Zur Sicherstellung des Betriebs werden Verbindungsdaten protokolliert und nach den Fristen des Abschnitts A.3 Nummer 8 gelöscht.

D.2 Verhalten auf dem Gelände

  1. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen sind auf dem Gelände nur mit vorheriger Zustimmung der Schulleitung oder der einladenden Stelle und nur mit Einwilligung der erfassten Personen zulässig. Die Aufnahmeverbote nach Abschnitt A.6 Nummer 2 gelten uneingeschränkt. Für Erziehungsberechtigte bei Veranstaltungen gilt vorrangig Abschnitt D.4 Nummer 3.
  2. Auf dem Gelände befinden sich Minderjährige. Eine Kontaktaufnahme zu Schülerinnen und Schülern findet nur im Rahmen des jeweiligen Auftrags und nicht unbeaufsichtigt statt.
  3. Wahrgenommene Informationen über Angehörige der Schulgemeinschaft werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.
  4. Arbeiten an technischen Anlagen, Netzwerkinstallationen und Serverräumen erfolgen nur nach Absprache mit der EDV-Abteilung.

D.3 Dienstleister mit Systemzugang

  1. Externe Dienstleister erhalten Zugang zu Systemen nur, soweit dies für den beauftragten Zweck erforderlich ist, zeitlich befristet und personenbezogen.
  2. Vor der Freischaltung sind ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung, soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, sowie eine Verpflichtung auf die Vertraulichkeit abzuschließen.
  3. Dauerhaft offene Fernwartungszugänge bestehen nicht und werden nicht eingerichtet. Ein Zugang wird ausschließlich anlassbezogen für die Dauer der Tätigkeit geöffnet, durch die IT-Abteilung begleitet, protokolliert und anschließend wieder geschlossen.
  4. Zugriffe auf Systeme mit personenbezogenen Daten werden protokolliert. Der Dienstleister benennt die eingesetzten Personen namentlich.
  5. Nach Abschluss der Tätigkeit werden überlassene Daten zurückgegeben oder gelöscht; die Löschung wird bestätigt.

D.4 Veranstaltungen

  1. Bei Veranstaltungen wird auf geltende Aufnahmeregelungen hingewiesen.
  2. Einzelne Veranstaltungen, insbesondere Aufführungen und Konzerte, werden aufgezeichnet. Die Aufzeichnung wird vorher angekündigt. Im Veranstaltungsraum wird ein Bereich ausgewiesen, der von der Aufzeichnung nicht erfasst wird. Die Veröffentlichung erfolgt nur auf Grundlage der Einwilligung nach Anlage E.2.
  3. Abweichend von Abschnitt D.2 Nummer 1 dürfen Erziehungsberechtigte bei Veranstaltungen, zu denen sie geladen sind, Aufnahmen ihres eigenen Kindes für private Zwecke ohne gesonderte Zustimmung anfertigen. Aufnahmen, auf denen andere Kinder oder Mitarbeitende erkennbar sind, dürfen nicht veröffentlicht, weitergegeben oder in soziale Netzwerke eingestellt werden. Die Aufnahmeverbote nach Abschnitt A.6 Nummer 2 bleiben unberührt.

D.5 Anerkennung

  1. Gäste, die lediglich den Gästezugang nutzen, erhalten die Kurzfassung nach Anlage E.4.
  2. Externe mit Zugang zu Systemen oder mit regelmäßiger Anwesenheit im Bereich von Schülerinnen und Schülern unterzeichnen die Verpflichtung nach Anlage E.8.

Teil E – Anlagen und Formulare

Die Anlagen E.6 und E.7 werden von der EDV-Abteilung laufend gepflegt und können ohne Neufassung der Ordnung geändert werden. Alle übrigen Anlagen sind Bestandteil der Ordnung.

Die Formulare der Anlagen E.1 bis E.5, E.8 und E.9 werden als gesonderte Druckvorlagen bereitgestellt. Sie sind Bestandteil dieser Ordnung.

E.1 bis E.5 sowie E.8 und E.9 – Formulare

Alle Druckvorlagen als Sammeldokument: Formulare zur IT- und Medienordnung

E.6 Geräte, Zeiten, Aufbewahrung, Kontingente und Profile

Diese Anlage wird von der EDV-Abteilung gepflegt und bei Änderungen ohne Neufassung der Ordnung aktualisiert.

E.6.1 Zulässige Geräte je Altersstufe

StufeZulässige GeräteFreizeitgeräte im Wohnbereich
Schützen, Jahrgänge 5–71 Tablet, 1 Mobiltelefon (eingeschränkte Nutzung); keine privaten Notebooks, keine Zweitgerätenicht zugelassen
Scholaren, Jahrgänge 8–101 Tablet, 1 Mobiltelefon, 1 Notebook auf Antragnur in den Gemeinschaftsbereichen der Kam
Magister, Jahrgänge 11–131 Tablet, 1 Mobiltelefon, 1 Notebook, 1 weiteres Gerät auf Antragzugelassen, außerhalb der Nachtruhe
Lehrkräfte und MitarbeitendeDienstgerät sowie genehmigte private Endgeräte nach Abschnitt C.2–
Gäste und Externeeigene Geräte im Gästenetz–

E.6.2 Netzzugang, Sperrzeiten und Zeitkontingente

RegelungSchützen (5–7)Scholaren (8–10)Magister (11–13)
WLAN-Nutzung07:30–21:00 Uhr07:00–22:00 Uhrkeine feste Sperrzeit
Gerätesperre zur Nachtruheab 21:00 Uhrab 22:00 Uhrkeine Sperre; Streaming ab 22:00 Uhr blockiert
Soziale Netzwerkegesperrtwerktags ab 16:00 bis 21:00 Uhr, am Wochenende 14:00–21:00 Uhr; Sperre 22:00–07:00 Uhrzugelassen mit Zeitkontingent und Inhaltsfilter
Streaming zu Freizeitzweckennicht zugelassen; nur Bildungsinhalte16:00–22:00 Uhr, höchstens 2 Stunden täglichhöchstens 3 Stunden täglich, Bandbreite begrenzt
Spielegesperrtnur am Wochenende, 15:00–21:00 Uhrzugelassen; nach 23:00 Uhr Bandbreite reduziert
Nicht zugelassene Messengergesperrtwährend der Schulzeit gesperrtwährend der Schulzeit gesperrt
Filterprofilstrengmittelerweitert

Ab 22:00 Uhr werden Streamingdienste im Internatsnetz allgemein blockiert. Die Zeiten stehen unter dem Vorbehalt der Ausgangs- und Zubettgehzeiten der Heimordnung; wo diese früher enden, gilt die Heimordnung.

Magister, Jahrgänge 11 bis 13. Für die Oberstufe gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Es findet keine Geräteabgabe statt, und es bestehen keine festen Sperrzeiten. Uneingeschränkt gelten die Aufnahmeverbote nach Abschnitt A.6, die Regeln zum Netzzugang und zum Umgehungsverbot nach Abschnitt A.3, die Bandbreitensteuerung sowie die Nachtruhe nach der Heimordnung. Streaming wird ab 22:00 Uhr gedrosselt, Online-Spiele werden ab 23:00 Uhr in der Bandbreite reduziert. Wer die Nachtruhe wiederholt stört, kann durch die Internatsleitung befristet in die Regelung der Scholaren zurückgestuft werden; die Maßnahme wird schriftlich festgehalten und den Erziehungsberechtigten mitgeteilt.

E.6.3 Nutzung des Mobiltelefons im Tagesablauf

ZeitraumRegelung
Während des UnterrichtsMobiltelefone, Smartwatches und vergleichbare Geräte befinden sich im Flugmodus und werden nicht genutzt. Dies gilt für Lehrkräfte ebenso wie für Schülerinnen und Schüler. In Klassenarbeiten und Klausuren werden die Geräte vor Beginn in der dafür vorgesehenen Box abgelegt; das Mitführen am Körper oder in der Schultasche gilt als Täuschungsversuch.
Zwischen Unterrichtsende und 17:15 UhrNutzung im eigenen Zimmer zulässig, nicht in Unterrichts- und Gemeinschaftsbereichen.
Arbeitsstunde 17:15–18:45 UhrKeine Nutzung. Es gilt die absolute Ruhe nach der Heimordnung.
Ab 18:45 Uhr bis zur jeweiligen SperrzeitNutzung nach den Zeitfenstern der Tabelle E.6.2.
Schützen, Jahrgänge 5–7Das Mobiltelefon wird bei der Kamleitung abgegeben und nach dem Abendbrot bis zur Bettzeit ausgegeben. Nachts verbleiben die Geräte im Ladeschrank der Kam.
Mahlzeiten, Versammlungen, Hohe Halle, offizielle ZusammenkünfteKeine private Nutzung von Unterhaltungs- und Kommunikationsmedien, auch nicht mit Kopfhörern oder In-Ears.

E.6.4 Aufbewahrung außerhalb der Nutzungszeiten

GruppeAufbewahrung
Schützen, Jahrgänge 5–7Nachts im verschließbaren Ladeschrank der Kam. Die Ausgabe und Rücknahme erfolgt durch die Kamleitung.
Scholaren und Magister, ab Jahrgang 8Aufbewahrung im eigenen Zimmer in eigener Verantwortung.
Klausuren und Klassenarbeiten, alle StufenAblage in der bereitgestellten Box im Klassenraum vor Beginn der Arbeit.
Externe Unterstufenschülerinnen und -schülerAblage in der gesicherten Box beziehungsweise auf dem dafür vorgesehenen Tisch im Klassenraum zu Unterrichtsbeginn.
Abweichungen im EinzelfallDie Kamleitung kann aus pädagogischen Gründen oder auf Wunsch der Erziehungsberechtigten abweichende Regelungen treffen. Sie werden schriftlich festgehalten und den Beteiligten mitgeteilt.

Haftung. Von der Einrichtung entgegengenommene Geräte werden verschlossen aufbewahrt. Für Verlust und Beschädigung haftet das Internat Solling nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Geräte, die nicht abgegeben, sondern im Zimmer verwahrt werden, trägt die Verantwortung die jeweilige Person.

Erreichbarkeit der Schützen. Solange das Mobiltelefon abgegeben ist, erreichen Erziehungsberechtigte ihr Kind über die Kamleitung. In dringenden Fällen wird der Kontakt unverzüglich hergestellt.

E.6.5 Druckkontingente

Die Kontingente gelten je Kalendermonat und werden zum Monatswechsel zurückgesetzt. Schwarzweiß- und Farbseiten werden getrennt gezählt; Kopien werden wie Drucke gewertet. Bei Erreichen von 80 Prozent des Kontingents erfolgt ein Hinweis.

GruppeSchwarzweißFarbeGesamt
Schützen, Jahrgänge 5–710025125
Scholaren, Jahrgänge 8–1017550225
Magister, Jahrgänge 11–1322575300
Lehrkräfte12001501350
Freiwilligendienst, geringfügig Beschäftigte, Praktikantinnen und Praktikanten250100350

Für einzelne Funktionen mit besonderem Bedarf, insbesondere im künstlerischen Bereich, bestehen abweichende Kontingente. Sie werden von der IT-Abteilung individuell vergeben und hier nicht ausgewiesen.

Anträge auf zusätzliche Druckseiten für Schülerinnen und Schüler stellt ausschließlich die Kamleitung bei der IT-Abteilung. Beschäftigte wenden sich unmittelbar an die IT-Abteilung.

E.6.6 Geräteprofile

ProfilAuslöserWirkung
UnterrichtSender im Unterrichtsraumnur schulische Anwendungen; soziale Netzwerke und Spiele gesperrt; Dateiübertragung und externe Messenger deaktiviert
BibliothekNetzumgebungRecherche zugelassen, Spiele und soziale Netzwerke gesperrt
InternatNetzumgebung WohnbereichFreizeitnutzung nach E.6.2
PrüfungKlausurbeginnalle nicht benötigten Anwendungen, Internetzugang und drahtlose Übertragung gesperrt
PrivatTrennung vom Netz der Einrichtungkeine schulische Steuerung; die Regeln dieser Ordnung gelten fort, soweit schulische Inhalte betroffen sind

E.7 Freigegebene Dienste und Systeme

Diese Anlage wird von der EDV-Abteilung gepflegt.

DienstFreigegeben fürZulässige DatenartenVerarbeitungsortHinweise
Microsoft Teamsalle Gruppenschulische Kommunikation; keine besonderen Kategorien, keine VerhaltensbeobachtungenEuropäische UnionTeams werden zentral erstellt; Schülerchats nur für schulbezogene Rückfragen
Microsoft Exchange OnlineLehrkräfte, Mitarbeitende, Schülerinnen und Schülerdienstliche und schulische KorrespondenzEuropäische Unionrevisionssichere Archivierung, Aufbewahrung 10 Jahre
OneDrivealle Gruppeneigene ArbeitsdateienEuropäische Unionkein Ablageort für Akten mit besonderen Kategorien
SharePointVerwaltung, FachbereicheBestandsdaten, AbteilungsablagenEuropäische UnionArchivfunktion; Neuanlage von Schülerakten erfolgt in All4Schools
Microsoft FormsMitarbeitendeinterne UmfragenEuropäische Unionauslaufend für Schüler- und Elternabfragen
All4Schoolsnach RollenkonzeptSchulverwaltungsdaten einschließlich Fehlzeiten, Noten, BerichteEuropäische Unionführendes System; Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen
WebUntisbis zur Ablösung: alle GruppenStundenplan, Klassenbuch, ElternkommunikationEuropäische UnionÜbergangssystem; Ablösung durch All4Schools
ISL Portal (portal.internatsolling.de)Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte, Mitarbeitende, Gremien, Externe nach RolleStammdaten, Zugangsdaten, Formulardaten einschließlich Gesundheitsangaben in Notfallkontaktformularen, Entwicklungsberichte, Finanz- und Abrechnungsdaten, digitale Unterschriften, Kartenkennungen, WLAN-Daten, Einwilligungen, Protokolldateneigener Betrieb auf Servern der EinrichtungEigenentwicklung; getrennte Rollen- und Sichtbarkeitsregeln je Modul; Löschfristen je Modul nach Anlage E.10
Adobe Creative CloudSchülerinnen und Schüler, Lehrkräftekeine personenbezogenen Daten DritterEuropäische UnionCloudfunktion optional; Speicherung außerhalb der EU möglich
Geräteverwaltung Relutionalle verwalteten GeräteGeräte- und Konfigurationsdaten, Profilwechsel; keine InhalteEuropäische UnionFunktionsumfang nach Abschnitt B.7
FobizzLehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahrenkeine personenbezogenen DatenEuropäische UnionUnterrichtsvorbereitung
E-Mail-Sicherheit und Archivierungalle dienstlichen Postfächerdienstliche KorrespondenzEuropäische UnionZugriff nur nach Abschnitt A.9 Nummer 7

Die Angabe „Europäische Union" bezeichnet den Ort, an dem die Daten ruhend gespeichert werden. Sie bedeutet nicht, dass ein Zugriff aus Drittstaaten ausgeschlossen ist: Bei Anbietern mit Sitz oder Konzernbindung außerhalb der Europäischen Union kann ein solcher Zugriff nach dem dortigen Recht in Betracht kommen, insbesondere bei Support- und Sicherheitsvorgängen. Die Zulässigkeit richtet sich nach den Übermittlungsgrundlagen der Datenschutz-Grundverordnung und ist im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten je Verarbeitung zu dokumentieren.

E.10 ISL Portal – Module und Löschfristen

Das ISL Portal ist eine Eigenentwicklung des Internats Solling und die zentrale Plattform für Kommunikation und Verwaltung. Es umfasst rund 70 Module und wird von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten, Lehrkräften, Mitarbeitenden und Gremien genutzt. Der Zugang erfolgt über das persönliche Konto oder das Verzeichnis der Einrichtung. Jedes Modul hat eigene Sichtbarkeitsregeln; ein Zugriff besteht nur im Rahmen der jeweiligen Rolle.

BereichInhaltAufbewahrung
FormulareKrankmeldungen, Beurlaubungen, Notfallkontakt- und Gesundheitsangaben, Anmeldungenje Formular festgelegt, automatische Löschung
Verträge und Einwilligungendigitale Vertragsprozesse mit Unterschrift, Einwilligungen und Widerrufenach den vertraglichen und gesetzlichen Fristen
Wohnen und BetreuungZimmerbelegung, Wochenendabmeldungen, EntwicklungsberichteZimmerbelegungen 3 Jahre; Entwicklungsberichte 3 Jahre nach Austritt
OberstufenberatungVornoten, Kurswahl, Beratungsunterlagen5 Jahre nach Schulaustritt
NetzbetriebWLAN-Sitzungsdaten zur Sicherstellung des Netzbetriebs30 Tage; aggregierte Statistik ohne Personenbezug 90 Tage
ProtokolleAnwendungs- und Fehlerprotokolle, Zugriffsprotokoll30 Tage; Zugriffsprotokoll 90 Tage
Papierkorb und Sicherungengelöschte Einträge, Datensicherungenje 30 Tage
DateiübertragungPIN-geschützte Übertragungenautomatische Löschung nach Ablauf
Anonymer MeldekanalMeldungen ohne Personenbezugohne Anmeldung, ohne IP-Adresse, kein Personenbezug
Finanzen und AbrechnungKostenumlagen, Reisekosten, Belegenach den handels- und steuerrechtlichen Fristen
NachweiseUnterweisungen, Lesebestätigungenunveränderlicher Nachweis, keine Löschung im laufenden Betrieb